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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mobit ag ("mobit")

1. Konditionen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen mobit und dem Kunden bzw. Auftraggeber gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gehen anders lautenden Konditionen, welche vom Kunden - auch nachträglich - übersandt wurden oder sich auf dessen Dokumenten befinden, in jedem Falle vor.

2. Vertragsgegenstand
mobit verkauft dem Kunden die auf unseren Preislisten, auf unseren Websiten oder in unseren schriftlichen Offerten spezifizierten Waren und Dienstleistungen zu den durch diese AGB festgelegten Verkaufs- und Lieferbedingungen.

3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und mobit kommt erst zustande durch Annahme eines Auftrags des Kunden durch mobit. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. mobit nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung per Fax, E-Mail oder Briefpost übermittelt, oder (b) die bestellte Ware liefert (mit Lieferschein, auch Teillieferung möglich). Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung und das Einverständnis dieser AGB durch den Kunden mit ein.

4. Warenversand
Soweit an Lager verfügbar, wird die bestellte Ware sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine Auftragsbestätigung mit Angabe des voraussichtlichen Liefertermins. Die Lieferung der Ware erfolgt ab 8306 Brüttisellen (Schweiz) auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch bei Teillieferungen. mobit haftet keinesfalls für Lieferverzögerungen, welche von Herstellern, Lieferanten, Behörden oder Transportfirmen verursacht werden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen - nach Empfang der Ware durch den Kunden an mobit zu melden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Warenannahme bei Anlieferung ordnungsgemäss quittiert wurde.

5. Technische Daten und Änderungen
mobit ist nicht Herstellerin der angebotenen Produkte. Alle technischen Angaben, Daten, Abmessungen, etc. basieren auf den Informationen der entsprechenden Hersteller bzw. Lieferanten, und sind keine Zusicherungen seitens von mobit für spezifische Eigenschaften. Für allfällige Änderungen, sowie für Druck- und Übermittlungsfehler kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere auch nicht für daraus resultierende Kosten und Folgeschäden. Für die Verwendung der Waren bzw. die korrekte Anwendung der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.

6. Preise und Kosten
Sämtliche Preise sind für mobit unverbindlich und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR, €), exklusive Mehrwertsteuer (MWST), unverpackt, unfranko, unverzollt ab 8306 Brüttisellen (Schweiz). mobit behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung dem Markt anzupassen. Kosten für Verpackung und Transport werden gesondert berechnet und betragen für Pakete bis 30 kg Gewicht pro Lieferung CHF 20.00 in der Schweiz. Für hiervon abweichende Lieferungen (grösseres Gewicht, andere Destinationen, etc.) werden die Verpackungs- und Transportkosten fallspezifisch festgelegt.

7. Zahlungen
Zahlungen haben grundsätzlich rein netto und spätestens 30 Tage nach der Rechnungstellung zu erfolgen. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. mobit behält sich vor, Aufträge von Neukunden und von bestehenden Kunden gegen Vorauskasse oder Barzahlung auszuführen. Auf unseren Websites hat der Kunde zudem die Möglichkeit, mit Kreditkarte (VISA, MasterCard) zu bezahlen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird die Kreditkartenkommission nicht an den Kunden weiterverrechnet.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von mobit. mobit ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist mobit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware wieder in ihren Besitz zu nehmen. Alle Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.

9. Rückgaberecht
Waren können nur nach vorgängiger Abstimmung und Zustimmung von mobit zurückgegeben werden. Wird einer Rückgabe zugestimmt, muss eine Autorisierungsnummer verlangt werden. Erst dann kann die unbeschädigte, funktionsfähige, vollständige und originalverpackte Ware zusammen mit einer Lieferschein- oder Rechnungskopie zurückgeschickt werden. Artikel die speziell für den Kunden bestellt oder angefertigt wurden sowie Etiketten, Farbbänder, Reinigungsmaterial, Lizenzen und Individual-Software können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.

10. Mängelgewährleistung und Haftung
Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist. Für alle Hardware Produkte (ausgeschlossen sind Etiketten, Farbbänder und Batterien) von mobit beträgt die Gewährleistung für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler in der Schweiz 12 Monate ab Kaufdatum, falls nicht ein längerer Garantiezeitraum ausdrücklich angegeben wurde. Für Österreich und Deutschland gelten die Richtlinien gemäss dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) bzw. dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Beim Kauf von Gebrauchtware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Rechnung gilt als Garantieschein. Bei Garantieansprüchen ist die defekte Ware mit der Rechnungskopie an mobit einzusenden oder zu überbringen. Erweist sich die Lieferung bei der Annahme nicht als vertragsgemäss, so hat der Kunde der mobit Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder er kann Ersatzlieferung verlangen. Sofern Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnutzung durch Gebrauch, Missachtung von Betriebsvorschriften, mutwilliger Zerstörung, höherer Gewalt, sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte ohne schriftliche Zustimmung von mobit.

11. Zusatz AGB der grafischen Industrie
Für Etiketten und andere Druckmedien, welche auf Bestellung produziert werden, gelten zusätzlich diese AGB der grafischen Industrie.

11.1. Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Vorlagen (Bilder, Texte, Manuskripte, Daten, Gut zum Druck, etc.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei mobit eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des vollständigen Eingangs der Druckunterlagen bei mobit und enden mit dem Tage, an dem die Waren die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist mobit nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche mobit kein Verschulden trifft (Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, höhere Gewalt, etc.), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder mobit für entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitung haftet mobit höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.

11.2. Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden dem Auftraggeber berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

11.3. Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen von mobit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von mobit.

11.4. Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden, es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag mit mobit vereinbart.

11.5. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber an mobit zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster, etc. erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber über die entsprechenden Reproduktionsrechte verfügt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

11.6. Reproduktionsunterlagen und Werkzeuge
Die von mobit erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, etc.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten, etc.) bleiben Eigentum von mobit.

11.7. Mehraufwand
Jeder vom Auftraggeber gegenüber dem Angebot verursachte Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text- und Bilddaten, sowie bei mangelhaften oder fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneter Unterlagen, etc.) wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

11.8. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch, etc.) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.

11.9. Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originalgetreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton, etc.) bleiben vorbehalten. Soweit mobit durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Auftraggeber.

11.10. Mehr- oder Minderlieferung
Bei Etiketten und allgemeinen Druckmedien, welche auf Bestellung produziert werden, können Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge (bei Extraanfertigung des Materials bis 20%) nicht beanstandet werden. Ohne anders lautende Vereinbarung wird die effektiv gelieferte Menge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

11.11. Haftungsbeschränkung
Alle an mobit übergebenen Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien, etc. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken muss der Auftraggeber selbst tragen bzw. versichern. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung, für direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, ist ausgeschlossen.

11.12. Elektronische Daten und Datenübernahme
mobit übernimmt keinerlei Verantwortung für vom Auftraggeber angelieferte Daten, welche inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Daten ist ausgeschlossen. Die Haftung von mobit beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, welche auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei Ablieferung oder Rückgabe von elektronisch erstellten und aufbereiteten Satz- und Bildinformationen an den Auftraggeber wird ein kompletter Datenausdruck auf Papier mitgeliefert.

11.13. Verwendete Sprachen
mobit übernimmt keine Haftung für Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, welche vom Auftraggeber geliefert werden.

11.14. Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien, etc.) auf Fehler zu überprüfen, und diese mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen, sowie innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. mobit haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung von mobit beschränkt sich in diesem Fall nur auf grobes Verschulden.

11.15. Archivierung von Arbeitsunterlagen
Es besteht für mobit keine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme, etc.), es sein denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird ihm zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung von mobit für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Arbeitsunterlagen ist ausgeschlossen.

12. Annullierungen
Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von mobit möglich. Bereits entstandene Kosten und Preiserhöhungen infolge Mengenreduktion gehen zu Lasten des Kunden. Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird mobit die entsprechenden Lieferungen und Rechnungsstellungen veranlassen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB, sowie die Verträge, welche aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der United Nations Kaufrechtskonvention (CISG). Bei allen Dokumenten von mobit ist der Originaltext in deutscher Sprache verbindlich. Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz).